Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patientin!
Im Rahmen lhrer Behandlung bzw. Versorgung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten.
Daher gelten für die App RHEYNI dieselben Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten im Krankenhaus verarbeitet werden: Im Rahmen Ihrer Behandlung werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genutzt, übermittelt usw.. insgesamt spricht man von der ,,Verarbeitung´´ Ihrer Daten. Dieser Begriff der ,,Verarbeitung´´ bildet den Oberbegriff über alle diese Tätigkeiten. Die Verarbeitung von Patientendaten im Krankenhaus ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder sie als Patient hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Diese Einwilligung haben Sie mit Eintreten des Behandlungsvertrags gegeben.
1. Name und Geschlecht des Versicherten
2. Geburtsdatum
3. Patientenidentifikationsnummer
4. Staationszugehörigkeit
5. Hauptdiagnose
1. Name und Geschlecht des Versicherten
2. Geburtsdatum
3. Patientenidentifikationsnummer
4. Schriftlicher Austausch mit den Krankenhausangestellten
Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie dem Krankenhausträger gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre-Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können sie - schriftlich/per Mail/Fax - an den Krankenhausträger richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser dem Krankenhausträger zugeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Sofern der Krankenhausträger zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihre Krankenkasse gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die vom Krankenhausträger gestellte Rechnung nicht beglichen wird, muss der Krankenhausträger (zu Zwecken der Rechteverfolgung) die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung offenbaren.
HEYNI speichert Ihre Daten nur befristet während der Behandlung. Nach Abschluss der Behandlung werden alle Daten in das Krankenhausinformationssystem übertragen und danach in RHEYNI gelöscht. Der Krankenhausträger ist gem. § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Dieser Verpflichtung kann der Krankenhausträger in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung für lange Zeit vom Krankenhaus verwahrt. Auch dazu ist der Krankenhausträger gesetzlich verpflichtet.
Alle an der Behandlung beteiligten Personen haben Zugriff auf Ihre Daten, z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst, Sekretariate etc.. RHEYNI dürfen nur vom Krankenhaus berechtigte Personen entsprechendem Zugang benutzen. Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Fachpersonal unterliegt entweder dem sog. Berufsgeheimnis oder einer Geheimhaltungspflicht. Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten wird gewährleistet!
Die Rechtsgrundlage Ihrer Daten für die Verarbeitung durch den Krankenhausträger entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, die mit der Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten zur Kenntnis gebracht wird.
Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. etwaiger vorliegender Einwilligungserklärungen; und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht - gesetzliche Krankenkassen, sofern sie gesetzlich versichert sind, - private Krankenversicherungen, sofern Sie privat versichert sind, - Unfallversicherungsträger, - Hausärzte, - weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte, - andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung, - Rehabilitationseinrichtungen, - Pflegeeinrichtungen. Daneben ist zu beachten, dass Krankenhäuser Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche die Patienten gegen- über dem Krankenhaus geltend machen, gemäß § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens in 30 Jahren verjähren.
Ihnen stehen sog. Betroffenheitsrechte zu, d.h., Rechte, die sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber dem Krankenhausträger geltend machen.
Es stehen Ihnen insbesondere die Rechte zu:
* Recht auf Auskunft
* Recht auf Berichtigung
* Recht auf Löschung
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
* Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung
Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 EU Datenschutzgrundverordnung. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen.
RHEYNI GmbH & Co. KG hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Seine Kontaktdaten lauten wie folgt: Marius Post E-Mail: post@caladan.de Tel.: +49 177 746 62 99